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AGB

AGB’s studio whylder 
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN

Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem/der  Mieter/in und der whylder GmbH - im Folgenden „Vermie­ter" - genannt.
Der/die Mieter/in handelt und nutzt die Räumlichkeiten des studio whylder auf eigene Gefahr.
Er/Sie ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen.

 

1. Mietpreise & Stornierungskosten

Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis.
Ab einer Teamgröße von 7 Personen gilt automatisch der kommerzielle Tarif.
Ab 12 Personen kommt eine Aufwandspauschale von 50€ pro Tag hinzu.
Bei Studionutzung über mehrere Tage wird automatisch der Full-Day-Tarif in Rechnung gestellt. In der Miete enthalten sind: WLAN, Heizung, Stromkosten, leichte Endreinigung,Nutzung der vorhandenen Stative, Möbel, Props, Kleiderstangen. 
Wir unterscheiden zwischen privatem und kommerziellem Tarif. Unter den privaten Tarif fallen alle Shootings für Privatpersonen, eigene Portfolios & freie Arbeiten. Andere Produktionen gelten als kommerziell, wie Musikvideos oder TV-Produktionen. 

Für Produktionen, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten (9-19 Uhr)  Zeiten anfangen/ enden, werden mit 50€ Aufpreis berechnet.

Equipmentverleih für Lichttechnik laut Preisliste. Papierhintergrund – 8€ + 8€/Laufmeter.

Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Mietbeginn entstehen Ausfallkosten, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden:

Zeitraum vor Anmietung/ zu zahlender Anteil der Mietgebühren:
bis 10 Tage / gebührenfreie Stornierung möglich
bis 3 Tage / 50%
innerhalb von 3 Tage / 100%


2. Tonsicherheit

Wir sind nicht tonsicher: Unser Studio liegt in einem Wohngebiet und ist nicht tonsicher. Aufgrund von regelmäßigen Baumaßnahmen in der Nachbarschaft, können wir nicht garantieren, dass die benötigte Ruhe herrscht. 


3. Zustand der Räume

Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

Bei grober Verschmutzung oder einer Nutzung ab 12 Personen erheben wir eine Reinigungspauschale von 50€. 

Bei Anmietung für Workshops / Events, Seminare, ist immer eine Reinigungspauschale von 50€ fällig.

Bitte achten Sie beim Verlassen des Studios darauf, dass die Möbel wieder an ihrem Platz stehen. Erfolgt der Rückbau durch unser Team, berechnet der Vermieter eine Servicepauschale in Höhe von 50,00€.

Nicht gemietete Technik ist nicht zu benutzen! Wenn ihr doch spontan noch etwas braucht, gebt uns Bescheid. 

 
4. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust

Der/die Mieter/in verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. 
Die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 
Bei Diebstahl oder Abhanden­kommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.


5. Identifikation des/der Mieters/Mieterin

Der/die Mieter/in hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des/der Mieters/Mieterin in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

 
6. Dauer der Anmietung

Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den/die Mieter/in, auch wenn der/die Mieter/in diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die vertraglich genannten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit dem beschriebenen Zuschlag je angefangene Stunde berechnet.

Die Miete versteht sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

 
7. Fotografieren außerhalb unserer Räumlichkeiten

Durch die Anmietung erhält der/die Mieter/in das Recht, Aufnahmen in unseren Räumen zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Innenhof, Garten, Terrasse, Fluchtweg) ist das Fotografieren ausdrücklich untersagt.

 
8. Betreten der Fluchtwege

Das Betreten der Fluchtwege (kleiner Raum oberhalb der Treppe) ist, außer bei Notfällen, untersagt. Sie dürfen nicht für fotografische/filmische Zwecke genutzt werden.


9. Nutzung der Räumlichkeiten im und um das Studio

In unseren Räumen und im Innenhof gilt striktes Rauchverbot. 
Der Innenhof ist nur als Ein/Ausgang des Studios  und für die Anlieferung zu nutzen. Der Aufenthalt im Innenhof ist ansonsten untersagt. 

 
10. Schäden bei Mietbeginn

Der/die Mieter/in verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenen Gerätschaften und Zubehörteilen wie Hintergründen, Stativen usw. zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und werden protokolliert.

 
11. Eigene Verantwortung & Gefahr

Der/die Mieter/in handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrach­ten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.


12. Verlassen des Studios / Beendigung der Mietzeit

Der/die Mieter/in hat bei Verlassen bzw. nach Beendigung der Mietzeit eigenmächtig dafür zu sorgen, dass alle Fenster und Türen, die vom Studio zum Außenbereich führen, geschlossen/abgeschlossen sind. Die zugehörigen Schlüssel, die bei Beginn der Buchung dem/der Mieter/in ausgehändigt wurden, müssen mit Beendigung der Mietzeit an den Vermieter übergeben werden oder nach Absprache in den vorgesehenen Schlüsselkasten hinterlegt werden

Entstandene Schäden, die bei Nichteinhaltung durch Dritte entstehen (Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.) fallen zu Lasten des/der Mieters/Mieterin.


13. Haftung

Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der/die Mieter/in übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Studios. Der/die Mieter/in haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des/der Mieters/Mieterin während der Anmietung beteiligt sind.

Für die vom Mieter/von der Mieterin in das studio whylder eingebrachten Gegenstände oder Equipment (Garderobe, Requisiten, Technische Geräte) übernimmt das studio whylder keine Haftung.

Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem/der Mieter/in zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstel­lungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den/die Mieter/in ist untersagt, die entspre­chenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem/der Mieter/in berechnet. Die Benutzung der Ausrüstung (wie Möbel, Rollwände, Requisiten) ist in der Raummiete enthalten. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment (z.B. Kameraequipment, Lichtequipment) kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.


14. Höhere Gewalt

Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter/von der Mieterin geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Model­gagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
 

15. Freigabe zur Veröffentlichung/ Locationrelease

Durch die vollständige Bezahlung der Raummiete wird dem/der Mieter/in die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in unseren Räumen erteilt. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke. Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten enthalten, dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden.


16. Aufnahmebereiche/ freizügige Aufnahmen

Freizügige und pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen untersagt. Bei Missachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollten der/die Mieter/in oder beteiligte Personen freizügige oder pornografische Aufnahmen in unseren Räumen anfertigen und veröffentlichen, geht whylder, als Rechteinhaber der Räumlichkeiten, gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.

 

17. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen

Sollte der/die Mieter/in gegen eine der hier genannten Regeln/ Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der/die jeweilig zuständige Mitarbeiter:in/ Schließer:in für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der/die Mieter/in erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen:innen, Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen usw. die Räumlichkeiten des studio whylder umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des/der Mieters/Mieterin ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
 

18. Gültigkeit und Gerichtsstand

Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.
 

19. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte

Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.

 

 

Stand: August 2023

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